Impressum, Datenschutz
&
Unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Monhof Antriebstechnik GmbH, Inh. C. Pernat
I. Geltungsbereich
Die
Geschäftsbedingungen
gelten
ausschließlich
und
nur
gegenüber
Unternehmen,
juristischen
Personen
des
öffentlichen
Rechts
oder
öffentlich
rechtlichen
Sondervermögen
im
Sinne
von
§
310
I
BGB.
Entgegenstehende
oder
von
unseren
Geschäftsbedingungen
abweichende
Bedingungen
des
Bestellers
erkennen
wir
nur
an,
wenn
wir
ausdrücklich
schriftlich
der
Geltendmachung
zustimmen.
Diese
Geschäftsbedingungen
gelten
auch
für
alle
zukünftigen
Geschäfte
mit
dem
Besteller,
soweit
es
sich
um
Rechtsgeschäfte
verwandter
Art
handelt.
II. Allgemeine Bestimmungen
1.
Für
die
Rechtsbeziehungen
zwischen
Lieferer
und
Besteller
im
Zusammenhang
mit
den
Lieferungen
und/oder
Leistungen
des
Lieferers
(im
Folgenden:
Lieferungen)
gelten
ausschließlich
diese
Geschäftsbedingungen.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
des
Bestellers
gelten
nur
insoweit,
als
der
Lieferer
ihnen
ausdrücklich
schriftlich
zugestimmt
hat.
Für
den
Umfang
der
Lieferungen
sind
die
beiderseitigen
übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen maßgebend.
2.
An
Kostenvoranschlägen,
Zeichnungen
und
anderen
Unterlagen
(im
Folgenden
Unterlagen)
behält
sich
der
Lieferer
seine
eigentums-
und
urheberrechtlichen
Verwertungsrechte
uneingeschränkt
vor.
Die
Unterlagen
dürfen
nur
nach
vorheriger
Zustimmung
des
Lieferers
Dritten
zugänglich
gemacht
werden
und
sind,
wenn
der
Auftrag
dem
Lieferer
nicht
erteilt
wird,
diesem
auf
Verlangen
unverzüglich
zurückzugeben.
Die
Sätze
1
und
2
gelten
entsprechend
für
Unterlagen
des
Bestellers;
diese
dürfen
jedoch
solchen
Dritten
zugänglich
gemacht
werden,
denen der Lieferer zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.
3.
An
Standardsoftware
und
Firmenware
hat
der
Besteller
das
nicht
ausschließliche
Recht
zur
Nutzung
mit
den
vereinbaren
Leistungsmerkmalen
in
unveränderter
Form
auf
den
vereinbarten
Geräten.
Der
Besteller
darf
ohne
ausdrückliche
Vereinbarung
eine
Sicherungskopie der Standardsoftware erstellen.
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
5. Der Begriff „Schadenersatzansprüche“ in diesen AGB´s umfasst auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
III. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
1.
Die
Preise
verstehen
sich
ab
Werk
ausschließlich
Verpackung
gemäß
den
gültigen
Incoterms
zuzüglich
der
jeweils
geltenden
gesetzlichen
Umsatzsteuer.
2.
Hat
der
Lieferer
die
Aufstellung
oder
Montage
übernommen
und
ist
nicht
etwas
anderes
vereinbart,
so
trägt
der
Besteller
neben
der
vereinbarten Vergütung aller erforderlichen Nebenkosten wie Weiseund Transportkosten sowie Auslösungen.
3. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.
Sofern
nichts
anderes
vereinbart
wird,
ist
der
Kaufpreis
innerhalb
von
7
Tagen
nach
Rechnungsstellung
zu
zahlen.
Verzugszinsen
werden
in
Höhe
von
8
%
über
dem
jeweiligen
Basiszinssatz
p.a.
berechnet.
Die
Geltendmachung
eines
höheren
Verzugsschadens
bleibt
vorbehalten.
IV. Eigentumsvorbehalt
1.
Die
Gegenstände
der
Lieferungen
(Vorbehaltsware)
bleiben
Eigentum
des
Lieferers
bis
zur
Erfüllung
sämtlicher
ihm
gegen
den
Besteller
aus
der
Geschäftsverbindung
zustehenden
Ansprüche.
Soweit
der
Wert
aller
Sicherungsrechte,
die
dem
Lieferer
zustehen,
die
Höhe
aller
gesicherten
Ansprüche
um
mehr
als
10
%
übersteigt,
wird
der
Lieferer
auf
Wunsch
des
Bestellers
einen
entsprechenden
Teil
der
Sicherungsrechte freigeben; dem Lieferer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
2.
Während
des
Bestehens
des
Eigentumsvorbehalts
ist
dem
Besteller
eine
Verpfändung
oder
Sicherungsübereignung
untersagt
und
die
Weiterveräußerung
nur
Wiederverkäufern
im
gewöhnlichen
Geschäftsgang
und
nur
unter
der
Bedingung
gestattet,
dass
der
Wiederverkäufer
von
seinem
Kunden
Bezahlung
erhält
oder
den
Vorbehalt
macht,
dass
das
Eigentum
auf
den
Kunden
erst
übergeht,
wenn
dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
3.
Bei
Pfändungen,
Beschlagnahmen
oder
sonstigen
Verfügungen
oder
Eingriffen
Dritter
hat
der
Besteller
den
Lieferer
unverzüglich
zu
benachrichtigen.
4.
Für
den
Fall
der
Weiterveräußerung
tritt
der
Besteller
hiermit
dem
Lieferer
seine
künftigen
Forderungen
aus
der
Weiterveräußerung
gegen
seinen
Kunden
mit
allen
Nebenrechten
sicherungshalber
ab,
ohne
dass
es
noch
späterer
besonderer
Erklärungen
bedarf.
Wird
die
Vorbehaltsware
zusammen
mit
anderen
Gegenständen
weiter
veräußert,
ohne
dass
für
die
Vorbehaltsware
ein
Einzelpreis
vereinbart
wurde,
so
tritt
der
Besteller
dem
Lieferer
mit
Vorrang
vor
der
übrigen
Forderung
denjenigen
Teil
der
Gesamtpreisforderung
ab,
der
dem
vom
Lieferer
in
Rechnung
gestellten
Wert
der
Vorbehaltsware
zuzüglich
eines
Zuschlags
von
10
%
auf
diesen
Wert
entspricht.
Der
Lieferer
nimmt
diese
Abtretung
an.
Bis
auf
Widerruf
ist
der
Besteller
zur
Einziehung
der
abgetretenen
Forderung
aus
der
Weiterveräußerung
befugt.
Auf
Verlangen
des
Lieferers
hat
der
Besteller
die
Abtretung
dem
Kunden
bekannt
zu
geben,
dem
Lieferer
die
zur
Geltendmachung
seiner
Rechte
gegen
den
Kunden
erforderlichen
Auskünfte
zu
erteilen
und
die
erforderlichen
Unterlagen
auszuhändigen.
Alle
Kosten
der
Einziehung
und
etwaige
Inventionen
trägt
der
Besteller.
Dem
Besteller
ist
es
gestattet,
die
Vorbehaltsware
zu
verarbeiten,
umzubilden
und
mit
anderen
Gegenständen
zu
verbinden.
Die
Verarbeitung
oder
Umbildung
erfolgt
für
den
Lieferer.
Dieser
wird
unmittelbar
Eigentümer
der
durch
Verarbeitung
oder
Umbildung
hergestellten
Sache.
Sollte
dies
aus
rechtlichen
Gründen
nicht
möglich
sein,
so
sind
sich
Lieferer
und
Besteller
darüber
einig,
dass
der
Lieferer
in
jedem
Zeitpunkt
der
Verarbeitung
oder
Umbildung
Eigentümer
der
neuen
Sache
wird.
Der
Besteller
verwahrt
die
neue
Sache
für
den
Lieferer
mit
der
Sorgfalt
eines
ordentlichen
Kaufmannes.
Die
verarbeitete
oder
umgebildete
Sache
gilt
als
Vorbehaltsware.
Bei
Verarbeitung,
Umbildung
oder
Verbindung
mit
anderen,
nicht
dem
Lieferer
gehörenden
Gegenständen
steht
dem
Lieferer
Miteigentum
an
der
neuen
Sache
in
Höhe
des
Anteils
zu,
der
sich
aus
dem
Verhältnis
des
Wertes
der
verarbeiteten,
umgebildeten
oder
verbundenen
Vorbehaltsware
zum
Wert
der
neuen
Sache
ergibt.
Für
den
Fall
der
Veräußerung
der
neuen
Sache
tritt
der
Besteller
hiermit
dem
Lieferer
seine
Ansprüche
aus
der
Weiterveräußerung
gegen
den
Abnehmer
mit
allen
Nebenrechten
sicherungshalber
ab,
ohne
dass
es
noch
späterer
besonderer
Erklärungen
bedarf.
Die
Abtretung
gilt
jedoch
nur
in
Höhe
des
Betrages,
der
den
vom
Lieferer
in
Rechnung
gestellten
Wert
der
verarbeiteten,
umgebildeten
oder
verbundenen
Vorbehaltsware
zuzüglich
eines
Zuschlages
von
10
%
auf
diesen
Wert
entspricht.
Der
dem
Lieferer
abgetretene
Forderungsanteil
hat
den
Vorrang
vor
übrigen
Forderungen.
Wird
die
Vorbehaltsware
von
dem
Besteller
mit
Grundstücken
oder
beweglichen
Sachen
verbunden,
so
tritt
der
Besteller
auch
seine
Forderung,
die
ihm
als
Vergütung
für
die
Verbindung
zusteht,
mit
allen
Nebenrechten
sicherungshalber
an
den
Lieferer
ab,
ohne
dass
es
weiterer
besonderer
Erklärungen bedarf. Für die Höhe der abgetretenen Forderung gilt oben genanntes entsprechend.
5.
Kommt
der
Besteller
seinen
vertraglichen
Verpflichtungen
nicht
nach,
insbesondere
im
Fall
des
Zahlungsverzuges,
ist
der
Lieferer
berechtigt,
vom
Vertrag
zurückzutreten
und
den
gelieferten
Gegenstand
heraus
zu
verlangen.
Der
Besteller
ist
Herausgabe
des
Gegenstandes verpflichtet.
6.
Nach
vollständiger
Befriedigung
aller
Ansprüche
des
Lieferers
aus
der
Geschäftsverbindung
gehen
das
Eigentum
an
der
Vorbehaltsware,
Miteigentumsanteile
an
verarbeiteten,
umgebildeten
oder
verbundenen
Gegenständen
und
die
abgetretenen
Forderungen
auf
den
Besteller
über.
Darüber
hinaus
ist
der
Lieferer
auf
Verlangen
des
Bestellers
verpflichtet,
ihm,
die
dem
Lieferer
zustehenden
Sicherheiten
freizugeben,
sofern und soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
V. Fristen für Lieferungen; Verzug
1.
Die
Einhaltung
von
Fristen
für
Lieferungen
setzt
den
rechtzeitigen
Eingang
sämtlicher
vom
Besteller
zu
liefernden
Unterlagen,
erforderlichen
Genehmigungen
und
Freigaben,
insbesondere
von
Plänen
und
Materialbeistellungen,
sowie
die
Einhaltung
der
vereinbarten
Zahlungsbedingungen
und
sonstigen
Verpflichtungen
durch
den
Besteller
voraus.
Werden
diese
Voraussetzungen
nicht
rechtzeitig
erfüllt,
so
verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerungen zu vertreten hat.
2.
Ist
die
Nichteinhaltung
der
Fristen
auf
höhere
Gewalt,
z.
B.
Mobilmachung,
Krieg,
Aufruhr,
Unwettererscheinungen
wie
Hochwasser
etc.
oder
auf
ähnliche
Ereignisse,
z.
B.
Streik,
Aussperrung,
zurückzuführen,
verlängern
sich
die
Fristen
angemessen.
Gleiches
gilt
für
den
Fall
der nicht rechtzeitigen oder ordnungsgemäßen Belieferung des Lieferers.
3.
Kommt
der
Lieferer
in
Verzug
und
ist
ihm
Vorsatz
oder
grobe
Fahrlässigkeit
vorwerfbar
oder
bei
Verletzung
des
Lebens,
des
Körpers
der
Gesundheit oder der Freiheit so haftet er für den Verzögerungsschaden. In allen anderen Fällen ist eine Haftung ausgeschlossen.
4.
Werden
Versand
oder
Zustellung
auf
Wunsch
des
Bestellers
oder
durch
sein
Verschulden
um
mehr
als
einen
Monat
nach
Anzeige
der
60
Jahre
Versandbereitschaft
verzögert,
kann
dem
Besteller
für
jeden
weiteren
angefangenen
Monat
Lagergeld
in
Höhe
von
0,5
%
des
Bruttopreises
der
Gegenstände
der
Lieferungen,
höchstens
jedoch
insgesamt
5
%
berechnet
werden.
Der
Nachweis
höherer
oder
niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
5.
Der
Besteller
ist
verpflichtet,
auf
Verlangen
des
Lieferers
innerhalb
einer
angemessenen
Frist
zu
erklären,
ob
er
wegen
der
Verzögerung
der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
6.
Werden
Versand
oder
Zustellung
auf
Wunsch
des
Bestellers
um
mehr
als
einen
Monat
nach
Anzeige
der
Versandbereitschaft
verzögert,
kann
dem
Besteller
für
jeden
angefangenen
Monat
Lagergeld
in
Höhe
von
0,5
%
des
Preises
der
Gegenstände
der
Lieferungen,
höchstens
jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
VI. Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über:
a)
bei
Lieferungen
ohne
Aufstellung
oder
Montage,
wenn
sie
zum
Versand
gebracht
oder
abgeholt
worden
sind.
Auf
Wunsch
und
Kosten
des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert;
b)
bei
Lieferungen
mit
Aufstellung
oder
Montage
am
Tage
der
Übernahme
in
eigenen
Betrieb
oder,
soweit
vereinbart,
nach
einwandfreiem
Probebetrieb.
2.
Wenn
der
Versand,
die
Zustellung,
der
Beginn,
die
Durchführung
der
Aufstellung
oder
Montage,
die
Übernahme
in
eigenen
Betrieb
oder
der
Probebetrieb
aus
dem
Besteller
zu
vertretenden
Gründen
verzögert
wird
oder
der
Besteller
aus
sonstigen
Gründen
in
Annahmeverzug
kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.
VII. Aufstellung und Montage
Für die Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:
1. Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
a)
alle
Erd-,
Bau-
und
sonstigen
branchenfremden
Nebenarbeiten
einschließlich
der
dazu
benötigten
Fach-
und
Hilfskräfte,
Baustoffe
und
Werkzeuge,
b)
die
zur
Montage
und
Inbetriebsetzung
erforderlichen
Bedarfsgegenstände
und
-stoffe,
wie
Gerüste,
Hebezeuge
und
andere
Vorrichtungen, Brennstoffe und Schmiermittel,
c) Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung,
d)
bei
der
Montagestelle
für
die
Aufbewahrung
der
Maschinenteile,
Apparaturen,
Materialien,
Werkzeuge
usw.
genügend
große,
geeignete,
trockene
und
verschließbare
Räume
und
für
das
Montagepersonal
angemessene
Arbeits-
und
Aufenthaltsräume
einschließlich
den
Umständen
angemessener
sanitärer
Anlagen;
im
Übrigen
hat
der
Besteller
zum
Schutz
des
Besitzes
des
Lieferers
und
des
Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde,
e) Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich sind.
2.
Vor
Beginn
der
Montagearbeiten
hat
der
Besteller
die
nötigen
Angaben
über
die
Lage
verdeckt
geführter
Strom-,
Gas-,
Wasserleitungen
oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
3.
Vor
Beginn
der
Aufstellung
oder
Montage
müssen
sich
die
für
die
Aufnahme
der
Arbeiten
erforderlichen
Beistellungen
und
Gegenstände
an
der
Aufstellungs-
oder
Montagestelle
befinden
und
alle
Vorarbeiten
vor
Beginn
des
Aufbaues
so
weit
fortgeschritten
sein,
dass
die
Aufstellung
oder
Montage
vereinbarungsgemäß
begonnen
und
ohne
Unterbrechung
durchgeführt
werden
kann.
Anfuhrwege
und
der
Aufstellungs- oder Montageplatz müssen geebnet und geräumt sein.
4.
Verzögern
sich
die
Aufstellung,
Montage
oder
Inbetriebnahme
durch
nicht
vom
Lieferer
zu
vertretende
Umstände,
so
hat
der
Besteller
in
angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals zu tragen.
5.
Der
Besteller
hat
dem
Lieferer
wöchentlich
die
Dauer
der
Arbeitszeit
des
Montagepersonals
sowie
die
Beendigung
der
Aufstellung,
Montage oder Inbetriebnahme unverzüglich zu bescheinigen.
6.
Verlangt
der
Lieferer
nach
Fertigstellung
die
Abnahme
der
Lieferung,
so
hat
sie
der
Besteller
innerhalb
von
zwei
Wochen
vorzunehmen.
Geschieht
dies
nicht,
so
gilt
die
Abnahme
als
erfolgt.
Die
Abnahme
gilt
gleichfalls
als
erfolgt,
wenn
die
Lieferung
–
gegebenenfalls
nach
Abschluss einer vereinbarten Testphase – in Gebrauch genommen worden ist.
VIII. Entgegennahme
Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
IX. Sachmängel
Gewährleistungsrechte
des
Bestellers
bestehen
nur,
wenn
dieser
seinen
nach
§
377
HGB
geschuldeten
Untersuchungs-
und
Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß
nachgekommen
ist.
Offensichtliche
Mängel
sind
sofort,
spätestens
innerhalb
von
3
Werktagen
schriftlich dem Lieferer anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt:
1.
Alle
diejenigen
Teile
oder
Leistungen
sind
nach
Wahl
des
Lieferers
unentgeltlich
nachzubessern,
neu
zu
liefern
oder
neu
zu
erbringen,
die einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
2.
Ansprüche
auf
Nacherfüllung
verjähren
in
12
Monaten
ab
gesetzlichem
Verjährungsbeginn;
Entsprechendes
gilt
für
Rücktritt
und
Minderung.
Die
Frist
gilt
nicht,
soweit
das
Gesetz
längere
Fristen
vorschreibt
bei
Vorsatz,
arglistigem
Verschweigen
und
Beschaffenheitsgarantie.
3.
Der
Besteller
kann
Zahlungen
bei
Mängelrügen
im
angemessenen
Verhältnis
nur
zurückbehalten,
wenn
eine
Mängelrüge
geltend
gemacht
wird,
über
deren
Berechtigung
kein
Zweifel
bestehen
kann.
Ein
Zurückbehaltungsrecht
des
Bestellers
besteht
nicht,
wenn
seine
Mängelansprüche
verjährt
sind.
Erfolgte
die
Mängelrüge
zu
Unrecht,
ist
der
Lieferer
berechtigt,
die
ihm
entstandenen
Aufwendungen
vom
Besteller ersetzt zu verlangen.
4. Dem Lieferer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
5.
Schlägt
die
Nacherfüllung
zwei
Mal
fehl,
kann
der
Besteller
–
unbeschadet
etwaiger
Schadenersatzansprüche
gemäß
Nr.
10
–
vom
Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
6.
Mängelansprüche
bestehen
nicht
bei
nur
unerheblicher
Abweichung
von
der
vereinbarten
Beschaffenheit,
bei
nur
unerheblicher
Beeinträchtigung
der
Brauchbarkeit,
bei
natürlicher
Abnutzung
oder
Schäden,
die
nach
dem
Gefahrübergang
infolge
fehlerhafter
oder
nachlässiger
Behandlung,
übermäßiger
Beanspruchung,
ungeeigneter
Betriebsmittel,
mangelhafter
Bauarbeiten
oder
die
auf
Grund
besonderer
äußerer
Einflüsse
entstehen,
die
nach
dem
Vertrag
nicht
vorausgesetzt
sind,
sowie
bei
nicht
reproduzierbaren
Softwarefehlern.
Werden
vom
Besteller
oder
von
Dritten
unsachgemäße
Änderungen
oder
Instandsetzungsarbeiten
sowie
Eingriffe
zur
Fehlersuche
vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
7.
Ansprüche
des
Bestellers
wegen
der
zum
Zweck
der
Nacherfüllung
erforderlichen
Aufwendungen,
insbesondere
Transport-,
Wege-,
Arbeitsund
Materialkosten,
sind
ausgeschlossen,
soweit
die
Aufwendungen
sich
erhöhen,
weil
der
Gegenstand
der
Lieferung
nachträglich
an
einen
anderen
Ort
als
die
Niederlassung
des
Bestellers
verbracht
worden
ist,
es
sei
denn,
die
Verbringung
entspricht
seinem
bestimmungsgemäßen Gebrauch.
8.
Rückgriffsansprüche
des
Bestellers
gegen
den
Lieferer
gemäß
§
478
BGB
(Rückgriff
des
Unternehmers)
bestehen
nur
insoweit,
als
der
Besteller
mit
seinem
Abnehmer
keine
über
die
gesetzlichen
Mängelansprüche
hinausgehenden
Vereinbarungen
getroffen
hat.
Für
den
Umfang
des
Rückgriffsanspruchs
des
Bestellers
gegen
den
Lieferer
gemäß
§
478
Abs.
2
BGB
gilt
ferner
Nr.
8
entsprechend.
§
478
BGB
gilt
nicht,
wenn
der
Lieferer
lediglich
Zulieferer
des
Bestellers
ist.
Das
ist
der
Fall,
wenn
die
Produkte
des
Lieferers
vom
Besteller
weiter
ver-
oder weiter bearbeitet, insbesondere mit anderen Produkten des Bestellers oder Dritten verbunden bzw. in diese eingebaut werden.
9.
Schadenersatzansprüche
des
Bestellers
wegen
eines
Sachmangels
sind
ausgeschlossen.
Dies
gilt
nicht
bei
arglistigem
Verschweigen
des
Mangels,
bei
Nichteinhaltung
einer
Beschaffenheitsgarantie,
bei
Verletzung
des
Lebens,
des
Körpers,
der
Gesundheit
oder
der
Freiheit
und
bei
einer
vorsätzlichen
oder
grob
fahrlässigen
Pflichtverletzung
des
Lieferers.
Eine
Änderung
der
Beweislast
zum
Nachteil
des
Bestellers
ist
mit
den
vorstehenden
Regelungen
nicht
verbunden.
Weitergehende
oder
andere
als
in
diesem
Artikel
VIII
geregelten
Ansprüche
des
Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
10.
Unabhängig
von
den
Pflichten
aus
§
377
HGB
ist
der
Besteller
darüber
hinaus
verpflichtet,
dem
Lieferer
unverzüglich
schriftlich
Anzeige
darüber
zu
machen,
sofern
Mängel
an
der
Ware
beim
Verbraucher
aufgetreten
sind
und
dem
Besteller
bekannt
wurden.
Kommt
dieser
der
unverzüglichen Anzeigepflicht nicht nach, so verwirkt er seine Rechte gemäß § 478 BGB.
X. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel
1.
Sofern
nicht
anders
vereinbart,
ist
der
Lieferer
verpflichtet,
die
Lieferung
lediglich
im
Land
des
Lieferortes
frei
von
gewerblichen
Schutzrechten
und
Urheberrechten
Dritter
(im
Folgenden
Schutzrechte)
zu
erbringen.
Sofern
ein
Dritter
wegen
der
Verletzung
von
Schutzrechten
durch
vom
Lieferer
erbrachte,
vertragsgemäß
genutzte
Lieferungen
gegen
den
Besteller
berechtigte
Ansprüche
erhebt,
haftet der Lieferer gegenüber dem Besteller innerhalb der in Artikel VIII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:
a.
Der
Lieferer
wird
nach
seiner
Wahl
auf
seine
Kosten
für
die
betreffenden
Lieferungen
entweder
ein
Nutzungsrecht
erwirken,
sie
so
ändern,
dass
das
Schutzrecht
nicht
verletzt
wird
oder
austauschen.
Ist
dies
dem
Lieferer
nicht
zu
angemessenen
Bedingungen
möglich,
stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
b. Die Pflicht des Lieferers zur Leistung von Schadenersatz richtet sich nach Artikel XI.
c.
Die
vorstehend
genannten
Verpflichtungen
des
Lieferers
bestehen
nur,
soweit
der
Besteller
den
Lieferer
über
die
vom
Dritten
geltend
gemachten
Ansprüche
unverzüglich
schriftlich
verständigt,
eine
Verletzung
nicht
anerkennt
und
dem
Lieferer
alle
Abwehrmaßnahmen
und
Vergleichsverhandlungen
vorbehalten
bleiben.
Stellt
der
Besteller
die
Nutzung
der
Lieferung
aus
Schadensminderungs-
oder
sonstigen
wichtigen
Gründen
ein,
ist
er
verpflichtet,
den
Dritten
darauf
hinzuweisen,
dass
mit
der
Nutzungseinstellung
kein
Anerkenntnis
einer
Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
3.
Ansprüche
des
Bestellers
sind
ferner
ausgeschlossen,
soweit
die
Schutzrechtsverletzung
durch
spezielle
Vorgaben
des
Bestellers,
durch
eine
vom
Lieferer
nicht
voraussehbare
Anwendung
oder
dadurch
verursacht
wird,
dass
die
Lieferung
vom
Besteller
verändert
oder
zusammen mit nicht vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird.
4.
Im
Falle
von
Schutzrechtsverletzungen
gelten
für
die
in
Nr.
1
a)
geregelten
Ansprüche
des
Bestellers
im
Übrigen
die
Bestimmungen
des
Artikel VIII Nr. 4, 5 und 9 entsprechend.
5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Artikel VIII entsprechend.
6.
Weitergehende
oder
andere
als
die
in
diesem
Artikel
IX
geregelten
Ansprüche
des
Bestellers
gegen
den
Lieferer
und
dessen
Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
XI. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung
1.
Soweit
die
Lieferung
unmöglich
ist,
ist
der
Besteller
berechtigt,
Schadenersatz
zu
verlangen,
es
sei
denn,
dass
der
Lieferer
die
Unmöglichkeit
nicht
zu
vertreten
hat.
Jedoch
beschränkt
sich
der
Schadenersatzanspruch
des
Bestellers
auf
10
%
des
Wertes
desjenigen
Teils
der
Lieferung,
der
wegen
der
Unmöglichkeit
nicht
in
zweckdienlichen
Betrieb
genommen
werden
kann.
Diese
Beschränkung
gilt
nicht,
soweit
in
Fällen
des
Vorsatzes,
der
groben
Fahrlässigkeit
oder
wegen
der
Verletzung
des
Lebens,
des
Körpers
oder
der
Gesundheit
zwingend
gehaftet
wird;
eine
Änderung
der
Beweislast
zum
Nachteil
des
Bestellers
ist
hiermit
nicht
verbunden.
Das
Recht
des
Bestellers
zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
2.
Sofern
unvorhersehbare
Ereignisse
im
Sinne
von
Artikel
V
Nr.
2
die
wirtschaftliche
Bedeutung
oder
den
Inhalt
der
Lieferung
erheblich
verändern
oder
auf
den
Betrieb
des
Lieferers
erheblich
einwirken,
wird
der
Vertrag
unter
Beachtung
von
Treu
und
Glauben
angemessen
angepasst.
Soweit
dies
wirtschaftlich
nicht
vertretbar
ist,
steht
dem
Lieferer
das
Recht
zu,
vom
Vertrag
zurückzutreten.
Will
er
von
diesem
Rücktrittsrecht
Gebrauch
machen,
so
hat
er
dies
nach
Erkenntnis
der
Tragweite
des
Ereignisses
unverzüglich
dem
Besteller
mitzuteilen
und
zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
XII. Sonstige Schadenersatzansprüche; Verjährung
1.
Schadenersatzansprüche
des
Bestellers,
gleich
aus
welchem
Rechtsgrund,
insbesondere
wegen
Verletzung
von
Pflichten
aus
dem
Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
2.
Dies
gilt
nicht,
soweit
zwingend
gehaftet
wird,
z.
B.
nach
dem
Produkthaftungsgesetz,
in
Fällen
des
Vorsatzes,
der
groben
Fahrlässigkeit,
wegen
der
Verletzung
des
Lebens,
des
Körpers
oder
der
Gesundheit
oder
wegen
der
Verletzung
wesentlicher
Vertragspflichten.
Der
Schadenersatzanspruch
für
die
Verletzung
wesentlicher
Vertragspflichten
ist
jedoch
auf
den
vertragstypischen,
vorhersehbaren
Schaden
begrenzt,
soweit
nicht
Vorsatz
oder
grobe
Fahrlässigkeit
vorliegt
oder
wegen
der
Verletzung
des
Lebens,
des
Körpers
oder
der
Gesundheit
gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
3.
Soweit
dem
Besteller
Schadenersatzansprüche
zustehen,
verjähren
diese
mit
Ablauf
der
nach
Artikel
VIII
Nr.
2
geltenden
Verjährungsfrist.
Gleiches
gilt
für
Ansprüche
des
Bestellers
im
Zusammenhang
mit
Maßnahmen
zur
Schadensabwehr
(z.
B.
Rückrufaktionen). Bei Schadenersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
XIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1.
Alleiniger
Gerichtsstand
ist,
wenn
der
Besteller
Kaufmann
ist,
bei
allen
aus
dem
Vertragsverhältnis
unmittelbar
oder
mittelbar
sich
ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
2.
Für
die
Rechtsbeziehungen
im
Zusammenhang
mit
diesem
Vertrag
gilt
deutsches
materielles
Recht
unter
Ausschluss
des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
XIV. Verbindlichkeit des Vertrages
Der
Vertrag
bleibt
auch
bei
rechtlicher
Unwirksamkeit
einzelner
Bestimmungen
in
seinen
übrigen
Teilen
verbindlich.
Das
gilt
nicht,
wenn
das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Stand: 01/2019
Impressum:
Monhof Antriebstechnik GmbH
Inhaber / Geschäftsführer: Christian Pernat
Ritterstraße 5
42899 Remscheid
Handelsregister: Wuppertal HRB 29418
USt-IdNr. DE 320 893 732
Kontakt:
Telefon
02191 / 562 66 0
Fax
02191 / 562 66 22
E-Mail:
info@monhofgmbh.de
Internetadresse: www.monhofgmbh.de
Bankverbindung:
Volksbank im Bergischen Land e.G.
IBAN:
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seitens
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vorsätzliches
oder
grob
fahrlässiges
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es
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2. Verweise und Links
Bei
direkten
oder
indirekten
Verweisen
auf
fremde
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(„Hyperlinks“),
die
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Verantwortungsbereiches
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liegen,
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eine
Haftungsverpflichtung
ausschließlich
in
dem
Fall
in
Kraft
treten,
in
dem
der
Autor
von
den
Inhalten
Kenntnis
hat
und
es
ihm
technisch
möglich
und
zumutbar
wäre,
die
Nutzung
im
Falle
rechtswidriger
Inhalte
zu
verhindern.
Der
Autor
erklärt
hiermit
ausdrücklich,
dass
zum
Zeitpunkt
der
Linksetzung
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erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die
Inhalte
oder
die
Urheberschaft
der
verlinkten/verknüpften
Seiten
hat
der
Autor
keinerlei
Einfluss.
Deshalb
distanziert
er
sich
hiermit
ausdrücklich
von
allen
Inhalten
aller
verlinkten
/verknüpften
Seiten,
die
nach
der
Linksetzung
verändert
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Diese
Feststellung
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für
alle
innerhalb
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eigenen
Internetangebotes
gesetzten
Links
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Verweise
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für
Fremdeinträge
in
vom
Autor
eingerichteten
Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten
und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt
externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder
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Nutzung
oder
Nichtnutzung
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Informationen
entstehen,
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der
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derjenige,
der
über
Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der
Autor
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in
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Publikationen
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Urheberrechte
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verwendeten
Grafiken,
Tondokumente,
Videosequenzen
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Texte
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Grafiken,
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Kennzeichenrechts
und
den
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jeweiligen
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Eigentümer.
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ist
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der
Schluss
zu
ziehen,
dass
Markenzeichen
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Rechte
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Das
Copyright
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Verwendung
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Videosequenzen
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4. Datenschutz
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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dieses
Textes
der
geltenden
Rechtslage
nicht,
nicht
mehr
oder
nicht
vollständig
entsprechen
sollten,
bleiben
die
übrigen
Teile
des
Dokumentes
in
ihrem
Inhalt
und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Datenschutzerklärung
Wir,
die
Monhof
Antriebstechnik
GmbH,
begrüßen
Sie
auf
unserer
Webseite.
Wir
freuen
uns
über
Ihr
Interesse
an
unserem
Unternehmen
und
möchten Ihnen mitteilen, dass der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten uns ein wichtiges Anliegen in unserem Unternehmen ist.
Die
folgenden
Datenschutzhinweise
gelten
für
diese
Internetpräsenz,
die
die
Monhof
Antriebstechnik
GmbH
anbietet.
Sollten
aus
unserem
Internetangebot Angebote anderer Anbieter erreichbar sein, so gelten unsere Datenschutzhinweise für diese nicht.
Nachfolgend
möchten
wir
Sie
informieren,
zu
welchem
Zweck
und
in
welchem
Umfang
wir
personenbezogene
Daten
erheben
und
verwenden.
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Die
Verwendung
der
Kontaktdaten
unseres
Impressums
zur
gewerblichen
Werbung
ist
ausdrücklich
nicht
erwünscht,
es
sei
denn
wir
hatten
zuvor
unsere
schriftliche
Einwilligung
erteilt
oder
es
besteht
bereits
eine
Geschäftsbeziehung.
Der
Anbieter
und
alle
auf
dieser
Webseite
genannten
Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten.
1
.
Allgemeine Hinweise
2
.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
3
.
Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
4
.
Weitergabe von Daten
5
.
Cookies (entfällt)
6
.
Einbindung fremder Inhalte (entfällt)
7
.
Ihre Rechte als betroffene Person
8
.
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
9
.
Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den
Vertragsabschluss;
Verpflichtung
der
betroffenen
Person,
die
personenbezogenen
Daten
bereitzustellen;
mögliche
Folgen
der Nichtbereitstellung
1. Allgemeine Hinweise
Zunächst
weisen
wir
darauf
hin,
dass
wir
zahlreiche
technische
und
organisatorische
Maßnahmen
umgesetzt
haben,
um
einen
möglichst
lückenlosen
Schutz
der
über
diese
Internetseite
verarbeiteten
personenbezogenen
Daten
sicherzustellen.
Dennoch
können
Internetbasierte
Datenübertragungen
Sicherheitslücken
aufweisen
(z.B.
bei
der
Kommunikation
per
E-Mail).
Ein
lückenloser
Schutz
vor
dem
Zugriff
durch
Dritte
kann
nicht
gewährleistet
werden.
Aus
diesem
Grund
steht
es
jeder
betroffenen
Person
frei,
personenbezogene
Daten
auch
auf
alternativen
Wegen,
beispielsweise
telefonisch, an uns zu übermitteln.
Wir
nutzen
für
unsere
Webseite
aus
Sicherheitsgründen
und
zum
Schutz
der
Übertragung
vertraulicher
Inhalte,
eine
SSL-
Verschlüsselung.
Dieses
erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers auf „https:\\“ wechselt.
Eine
Nutzung
der
Internetseiten
der
Monhof
Antriebstechnik
GmbH
ist
grundsätzlich
ohne
jede
Angabe
personenbezogener
Daten
möglich.
Sofern
eine
betroffene
Person
besondere
Services
unseres
Unternehmens
über
unsere
Internetseite
in
Anspruch
nehmen
möchte,
könnte
jedoch
eine
Verarbeitung
personenbezogener
Daten
erforderlich
werden.
Ist
die
Verarbeitung
personenbezogener
Daten
erforderlich
und
besteht
für
eine
solche
Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.
1.1 Externe Links
Unsere
Internetseiten
können
teilweise
externe
Links
zu
anderen
Internetseiten
enthalten.
Wir
sind
nicht
verantwortlich
für
die
Beachtung
der
Datenschutzregelungen
oder
die
Inhalte
anderer
Internetseiten.
Wir
empfehlen,
dass
Sie
die
Datenschutzregelungen
der
jeweiligen
von
Ihnen
besuchten Internetseite sorgfältig durchlesen.
1.2 Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Im Rahmen unserer Tätigkeit findet keine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling statt.
1.3 Stand und Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung
Diese
Datenschutzerklärung
hat
den
Stand
vom
19.01.2019.
Möglicherweise
modifizieren
oder
aktualisieren
wir
diese
Hinweise
im
Laufe
der
Zeit
aufgrund
von
Gesetzesänderungen
oder
zur
Anpassung
an
neue
Internetentwicklungen.
Wir
behalten
uns
daher
das
Recht
vor,
derartige
Änderungen
vorzunehmen,
und
bitten
Sie
außerdem,
diese
Seite
regelmäßig
zu
besuchen,
da
Sie
als
Besucher
unserer
Webseite
von
den
entsprechenden Änderungen betroffen sein könnten.
1.4 Begriffsbestimmungen
Diese
Datenschutzerklärung
beruht
auf
den
Begrifflichkeiten,
die
durch
den
Europäischen
Richtlinien-
und
Verordnungsgeber
beim
Erlass
der
Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)
verwendet
wurden.
Unsere
Datenschutzerklärung
soll
sowohl
für
die
Öffentlichkeit
als
auch
für
unsere
Kunden
und
Geschäftspartner
einfach
lesbar
und
verständlich
sein.
Um
dies
zu
gewährleisten,
möchten
wir
vorab
die
verwendeten
Begrifflichkeiten
erläutern.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
1a) personenbezogene Daten
Personenbezogene
Daten
sind
alle
Informationen,
die
sich
auf
eine
identifizierte
oder
identifizierbare
natürliche
Person
(im
Folgenden
„betroffene
Person“)
beziehen.
Als
identifizierbar
wird
eine
natürliche
Person
angesehen,
die
direkt
oder
indirekt,
insbesondere
mittels
Zuordnung
zu
einer
Kennung
wie
einem
Namen,
zu
einer
Kennnummer,
zu
Standortdaten,
zu
einer
Online-Kennung
oder
zu
einem
oder
mehreren
besonderen
Merkmalen,
die
Ausdruck
der
physischen,
physiologischen,
genetischen,
psychischen,
wirtschaftlichen,
kulturellen
oder
sozialen
Identität
dieser
natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
1b) betroffene Person
Betroffene
Person
ist
jede
identifizierte
oder
identifizierbare
natürliche
Person,
deren
personenbezogene
Daten
von
dem
für
die
Verarbeitung
Verantwortlichen verarbeitet werden.
1c) Verarbeitung
Verarbeitung
ist
jeder
mit
oder
ohne
Hilfe
automatisierter
Verfahren
ausgeführte
Vorgang
oder
jede
solche
Vorgangsreihe
im
Zusammenhang
mit
personenbezogenen
Daten
wie
das
Erheben,
das
Erfassen,
die
Organisation,
das
Ordnen,
die
Speicherung,
die
Anpassung
oder
Veränderung,
das
Auslesen,
das
Abfragen,
die
Verwendung,
die
Offenlegung
durch
Übermittlung,
Verbreitung
oder
eine
andere
Form
der
Bereitstellung,
den
Abgleich
oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
1d) Einschränkung der Verarbeitung
Einschränkung
der
Verarbeitung
ist
die
Markierung
gespeicherter
personenbezogener
Daten
mit
dem
Ziel,
ihre
künftige
Verarbeitung
einzuschränken.
1e) Pseudonymisierung
Pseudonymisierung
ist
die
Verarbeitung
personenbezogener
Daten
in
einer
Weise,
auf
welche
die
personenbezogenen
Daten
ohne
Hinzuziehung
zusätzlicher
Informationen
nicht
mehr
einer
spezifischen
betroffenen
Person
zugeordnet
werden
können,
sofern
diese
zusätzlichen
Informationen
gesondert
aufbewahrt
werden
und
technischen
und
organisatorischen
Maßnahmen
unterliegen,
die
gewährleisten,
dass
die
personenbezogenen
Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
1f) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
Verantwortlicher
oder
für
die
Verarbeitung
Verantwortlicher
ist
die
natürliche
oder
juristische
Person,
Behörde,
Einrichtung
oder
andere
Stelle,
die
allein
oder
gemeinsam
mit
anderen
über
die
Zwecke
und
Mittel
der
Verarbeitung
von
personenbezogenen
Daten
entscheidet.
Sind
die
Zwecke
und
Mittel
dieser
Verarbeitung
durch
das
Unionsrecht
oder
das
Recht
der
Mitgliedstaaten
vorgegeben,
so
kann
der
Verantwortliche
beziehungsweise
können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
1g) Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter
ist
eine
natürliche
oder
juristische
Person,
Behörde,
Einrichtung
oder
andere
Stelle,
die
personenbezogene
Daten
im
Auftrag
des
Verantwortlichen verarbeitet.
1h) Empfänger
Empfänger
ist
eine
natürliche
oder
juristische
Person,
Behörde,
Einrichtung
oder
andere
Stelle,
der
personenbezogene
Daten
offengelegt
werden,
unabhängig
davon,
ob
es
sich
bei
ihr
um
einen
Dritten
handelt
oder
nicht.
Behörden,
die
im
Rahmen
eines
bestimmten
Untersuchungsauftrags
nach
dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
1i) Dritter
Dritter
ist
eine
natürliche
oder
juristische
Person,
Behörde,
Einrichtung
oder
andere
Stelle
außer
der
betroffenen
Person,
dem
Verantwortlichen,
dem
Auftragsverarbeiter
und
den
Personen,
die
unter
der
unmittelbaren
Verantwortung
des
Verantwortlichen
oder
des
Auftragsverarbeiters
befugt
sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
1j) Einwilligung
Einwilligung
ist
jede
von
der
betroffenen
Person
freiwillig
für
den
bestimmten
Fall
in
informierter
Weise
und
unmissverständlich
abgegebene
Willensbekundung
in
Form
einer
Erklärung
oder
einer
sonstigen
eindeutigen
bestätigenden
Handlung,
mit
der
die
betroffene
Person
zu
verstehen
gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Monhof Antriebstechnik GmbH
Inhaber: Christian Pernat
Ritterstr. 5
42899 Remscheid
Deutschland
E-Mail: info@monhofgmbh.de
Webseite:
www.monhofgmbh.de
3. Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
3.1 Aufruf der Webseite
Beim
Aufruf
dieser
werden
durch
den
Internet-Browser,
den
der
Besucher
verwendet,
automatisch
Daten
an
den
Server
dieser
Webseite
gesendet
und
zeitlich
begrenzt
in
einer
Protokolldatei
(Logfile)
gespeichert.
Bis
zur
automatischen
Löschung
werden
nachstehende
Daten
ohne
weitere
Eingabe des Besuchers gespeichert:
•
IP-Adresse des Endgeräts des Besuchers,
•
Datum und Uhrzeit des Zugriffs durch den Besucher,
•
Name und URL der vom Besucher aufgerufenen Seite,
•
Webseite, von der aus der Besucher auf diese Webseite gelangt (sog. Referrer-URL),
•
Browser und Betriebssystem des Endgeräts des Besuchers sowie der Name des vom Besucher verwendeten Access-Providers.
•
Sonstige
ähnliche
Daten
und
Informationen,
die
der
Gefahrenabwehr
im
Falle
von
Angriffen
auf
unsere
Informationstechnologischen
Systeme
dienen
Bei
der
Nutzung
dieser
allgemeinen
Daten
und
Informationen
zieht
die
Norbert
Monhof
GmbH
keine
Rückschlüsse
auf
die
betroffene
Person.
Die
Verarbeitung
dieser
personenbezogenen
Daten
ist
gem.
Art.
6
Abs.
1
Satz
1
Buchst.
f)
DSGVO
gerechtfertigt.
Wir
haben
ein
berechtigtes
Interesse
an der Datenverarbeitung zu dem Zweck,
die Verbindung zur Webseite zügig aufzubauen,
•
eine nutzerfreundliche Anwendung der Webseite zu ermöglichen,
•
die Sicherheit und Stabilität der Systeme zu erkennen und zu gewährleisten,
•
die Administration der Webseite zu erleichtern und zu verbessern und
•
um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen
Die
Verarbeitung
erfolgt
ausdrücklich
nicht
zu
dem
Zweck,
Erkenntnisse
über
die
Person
des
Besuchers
der
Webseite
zu
gewinnen.
Die
anonymen
Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
3.2 Kontaktformular und Kontaktaufnahme per E-Mail
Sofern
eine
betroffene
Person
per
E-Mail
den
Kontakt
mit
dem
für
die
Verarbeitung
Verantwortlichen
aufnimmt
oder
das
auf
der
Internetseite
angebotene Kontaktformular nutzt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert.
Die
Verarbeitung
dieser
personenbezogenen
Daten
ist
gem.
Art.
6
Abs.
1
Satz
1
Buchst.
a)
DSGVO
gerechtfertigt.
Die
personenbezogenen
Daten
wurden
auf
freiwilliger
Basis
von
einer
betroffenen
Person
an
den
für
die
Verarbeitung
Verantwortlichen
übermittelt
für
Zwecke
der
Bearbeitung
oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
3.3 Bewerbungsverfahren
Der
für
die
Verarbeitung
Verantwortliche
erhebt
und
verarbeitet
die
personenbezogenen
Daten
von
Bewerbern
zum
Zwecke
der
Abwicklung
des
Bewerbungsverfahrens.
Die
Verarbeitung
kann
auch
auf
elektronischem
Wege
erfolgen.
Dies
ist
insbesondere
dann
der
Fall,
wenn
ein
Bewerber
entsprechende
Bewerbungsunterlagen
auf
dem
elektronischen
Wege,
beispielsweise
per
E-Mail
an
den
für
die
Verarbeitung
Verantwortlichen
übermittelt.
Schließt
der
für
die
Verarbeitung
Verantwortliche
einen
Anstellungsvertrag
mit
einem
Bewerber,
werden
die
übermittelten
Daten
zum
Zwecke
der
Abwicklung
des
Beschäftigungsverhältnisses
unter
Beachtung
der
gesetzlichen
Vorschriften
gespeichert.
Wird
von
dem
für
die
Verarbeitung
Verantwortlichen
kein
Anstellungsvertrag
mit
dem
Bewerber
geschlossen,
so
werden
die
Bewerbungsunterlagen
sechs
Monate
nach
Bekanntgabe
der
Absageentscheidung
gelöscht,
sofern
einer
Löschung
keine
sonstigen
berechtigten
Interessen
des
für
die
Verarbeitung
Verantwortlichen
entgegenstehen.
Sonstiges
berechtigtes
Interesse
in
diesem
Sinne
ist
beispielsweise
eine
Beweispflicht
in
einem
Verfahren
nach
dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
4. Weitergabe von Daten
Personenbezogene Daten werden an Dritte übermittelt, wenn
•
nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) DSGVO durch die betroffene Person ausdrücklich dazu eingewilligt wurde,
•
die
Weitergabe
nach
Art.
6
Abs.
1
Satz
1
Buchst.
f)
DSGVO
zur
Geltendmachung,
Ausübung
oder
Verteidigung
von
Rechtsansprüchen
erforderlich
ist
und
kein
Grund
zur
Annahme
besteht,
dass
die
betroffene
Person
ein
überwiegendes
schutzwürdiges
Interesse
an
der
Nichtweitergabe ihrer Daten hat,
•
für die Datenübermittlung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, und/oder
•
dies nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) DSGVO für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses mit der betroffenen Person erforderlich ist.
Unser
Unternehmen
prüft
regelmäßig
bei
Vertragsabschlüssen
und
in
bestimmten
Fällen,
in
denen
ein
berechtigtes
Interesse
vorliegt,
Ihre
Bonität.
Dazu
arbeiten
wir
mit
der
Creditreform
Solingen
Kirschner
KG,
Kuller
Straße
58,
42651
Solingen,
zusammen,
von
der
wir
die
dazu
benötigten
Daten
erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an Creditreform.
5.
Entfällt.
6.
Entfällt.
7. Ihre Rechte als betroffene Person
Soweit
Ihre
personenbezogenen
Daten
anlässlich
des
Besuchs
unserer
Webseite
verarbeitet
werden,
stehen
Ihnen
als
„betroffene
Person“
im
Sinne
der
DSGVO
die
nachfolgenden
Rechte
zu.
Möchte
eine
betroffene
Person
eines
dieser
Rechte
in
Anspruch
nehmen,
kann
sie
sich
hierzu
jederzeit
an
einen Mitarbeiter der Norbert Monhof GmbH wenden.
7.1 Auskunft
Sie
können
von
uns
Auskunft
darüber
verlangen,
ob
personenbezogene
Daten
von
Ihnen
bei
uns
verarbeitet
werden.
Kein
Auskunftsrecht
besteht,
wenn
die
Erteilung
der
begehrten
Informationen
gegen
die
Verschwiegenheitspflicht
gem.
§
83
StBerG
verstoßen
würde
oder
die
Informationen
aus
sonstigen
Gründen,
insbesondere
wegen
eines
überwiegenden
berechtigten
Interesses
eines
Dritten,
geheim
gehalten
werden
müssen.
Hiervon
abweichend
kann
eine
Pflicht
zur
Erteilung
der
Auskunft
bestehen,
wenn
insbesondere
unter
Berücksichtigung
drohender
Schäden
Ihre
Interessen
gegenüber
dem
Geheimhaltungsinteresse
überwiegen.
Das
Auskunftsrecht
ist
ferner
ausgeschlossen,
wenn
die
Daten
nur
deshalb
gespeichert
sind,
weil
sie
aufgrund
gesetzlicher
oder
satzungsmäßiger
Aufbewahrungsfristen
nicht
gelöscht
werden
dürfen
oder
ausschließlich
Zwecken
der
Datensicherung
oder
der
Datenschutzkontrolle
dienen,
sofern
die
Auskunftserteilung
einen
unverhältnismäßig
hohen
Aufwand
erfordern
würde
und
die
Verarbeitung
zu
anderen
Zwecken
durch
geeignete
technische
und
organisatorische
Maßnahmen
ausgeschlossen
ist.
Sofern
in
Ihrem
Fall
das
Auskunftsrecht
nicht
ausgeschlossen
ist
und
Ihre
personenbezogenen
Daten
von
uns
verarbeitet
werden,
können
Sie
von
uns
Auskunft
über
folgende Informationen verlangen:
•
Zwecke der Verarbeitung,
•
Kategorien der von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten,
•
Empfänger
oder
Kategorien
von
Empfängern,
gegenüber
denen
Ihre
personenbezogenen
Daten
offen
gelegt
werden,
insbesondere
bei
Empfängern in Drittländern,
•
falls
möglich
die
geplante
Dauer,
für
die
Ihre
personenbezogenen
Daten
gespeichert
werden
oder,
falls
dies
nicht
möglich
ist,
die
Kriterien
für
die Festlegung der Speicherdauer,
•
das
Bestehen
eines
Rechts
auf
Berichtigung
oder
Löschung
oder
Einschränkung
der
Verarbeitung
der
Sie
betreffenden
personenbezogenen
Daten oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung,
•
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz,
•
sofern
die
personenbezogenen
Daten
nicht
bei
Ihnen
als
betroffene
Person
erhoben
worden
sind,
die
verfügbaren
Informationen
über
die
Datenherkunft,
•
ggf.
das
Bestehen
einer
automatisierten
Entscheidungsfindung
einschließlich
Profiling
und
aussagekräftige
Informationen
über
die
involvierte
Logik sowie die Tragweite und angestrebten Auswirkungen automatisierter Entscheidungsfindungen,
•
ggf.
im
Fall
der
Übermittlung
an
Empfänger
in
Drittländern,
sofern
kein
Beschluss
der
EU-Kommission
über
die
Angemessenheit
des
Schutzniveaus
nach
Art.
45
Abs.
3
DSGVO
vorliegt,
Informationen
darüber,
welche
geeigneten
Garantien
gem.
Art.
46
Abs.
2
DSGVO
zum
Schutze der personenbezogenen Daten vorgesehen sind.
7.2 Berichtigung und Vervollständigung
Sofern
Sie
feststellen,
dass
uns
unrichtige
personenbezogene
Daten
von
Ihnen
vorliegen,
können
Sie
von
uns
die
unverzügliche
Berichtigung
dieser
unrichtigen Daten verlangen. Bei unvollständigen Sie betreffenden personenbezogenen Daten können sie die Vervollständigung verlangen.
7.3 Löschung
Sie
haben
ein
Recht
auf
Löschung
(„Recht
auf
Vergessenwerden“),
sofern
die
Verarbeitung
nicht
zur
Ausübung
des
Rechts
auf
freie
Meinungsäußerung,
des
Rechts
auf
Information
oder
zur
Erfüllung
einer
rechtlichen
Verpflichtung
oder
zur
Wahrnehmung
einer
Aufgabe,
die
im
öffentlichen Interesse liegt, erforderlich ist und einer der nachstehenden Gründe zutrifft:
•
Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
•
Die Rechtfertigungsgrundlage für die Verarbeitung war ausschließlich Ihre Einwilligung, welche Sie widerrufen haben.
•
Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt, die wir öffentlich gemacht haben.
•
Sie
haben
Widerspruch
gegen
die
Verarbeitung
von
uns
nicht
öffentlich
gemachter
personenbezogener
Daten
eingelegt
und
es
liegen
keine
vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.
•
Ihre personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
•
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, erforderlich.
Kein
Anspruch
auf
Löschung
besteht,
wenn
die
Löschung
im
Falle
rechtmäßiger
nicht
automatisierter
Datenverarbeitung
wegen
der
besonderen
Art
der
Speicherung
nicht
oder
nur
mit
unverhältnismäßig
hohem
Aufwand
möglich
und
Ihr
Interesse
an
der
Löschung
gering
ist.
In
diesem
Fall
tritt
an
die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung.
7.4 Einschränkung der Verarbeitung
Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn einer der nachstehenden Gründe zutrifft:
•
Sie
bestreiten
die
Richtigkeit
der
personenbezogenen
Daten.
Die
Einschränkung
kann
in
diesem
Fall
für
die
Dauer
verlangt
werden,
die
es
uns
ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen.
•
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und Sie verlangen statt Löschung die Einschränkung der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.
•
Ihre
personenbezogenen
Daten
werden
von
uns
nicht
länger
für
die
Zwecke
der
Verarbeitung
benötigt,
die
Sie
jedoch
zur
Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
•
Sie
haben
Widerspruch
gem.
Art.
21
Abs.
1
DSGVO
eingelegt.
Die
Einschränkung
der
Verarbeitung
kann
solange
verlangt
werden,
wie
noch
nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Einschränkung
der
Verarbeitung
bedeutet,
dass
die
personenbezogenen
Daten
nur
mit
Ihrer
Einwilligung
oder
zur
Geltendmachung,
Ausübung
oder
Verteidigung
von
Rechtsansprüchen
oder
zum
Schutz
der
Rechte
einer
anderen
natürlichen
oder
juristischen
Person
oder
aus
Gründen
eines
wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Bevor wir die Einschränkung aufheben, haben wir die Pflicht, Sie darüber zu unterrichten.
7.5 Widerspruch
Sofern
die
Verarbeitung
auf
Art.
6
Abs.
1
Satz
1
Buchst.
e)
DSGVO
(Wahrnehmung
einer
Aufgabe
im
öffentlichen
Interesse
oder
in
Ausübung
öffentlicher
Gewalt)
oder
auf
Art.
6
Abs.
1
Satz
1
Buchst.
f)
DSGVO
(berechtigtes
Interesse
des
Verantwortlichen
oder
eines
Dritten)
beruht,
haben
Sie
das
Recht,
aus
Gründen,
die
sich
aus
Ihrer
besonderen
Situation
ergeben,
jederzeit
gegen
die
Verarbeitung
der
Sie
betreffenden
personenbezogenen
Daten
Widerspruch
einzulegen.
Das
gilt
auch
für
ein
auf
Art.
6
Abs.
1
Satz
1
Buchst.
e)
oder
Buchst.
f)
DSGVO
gestütztes
Profiling.
Nach
Ausübung
des
Widerspruchsrechts
verarbeiten
wir
Ihre
personenbezogenen
Daten
nicht
mehr,
es
sei
denn,
wir
können
zwingende
schutzwürdige
Gründe
für
die
Verarbeitung
nachweisen,
die
Ihre
Interessen,
Rechte
und
Freiheiten
überwiegen,
oder
die
Verarbeitung
dient
der
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Sie
können
jederzeit
Widerspruch
gegen
die
Verarbeitung
der
Sie
betreffenden
personenbezogenen
Daten
zu
Zwecken
der
Direktwerbung
einlegen.
Das
gilt
auch
für
ein
Profiling,
das
mit
einer
solchen
Direktwerbung
in
Verbindung
steht.
Nach
Ausübung
dieses
Widerspruchsrechts
werden
wir
die
betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für Zwecke der Direktwerbung verwenden.
Sie
haben
die
Möglichkeit,
den
Widerspruch
telefonisch,
per
E-Mail
oder
an
unsere
zu
Beginn
dieser
Datenschutzerklärung
aufgeführte
Postadresse
formlos mitzuteilen.
7.6 Widerruf einer Einwilligung
Sie
haben
das
Recht,
eine
erteilte
Einwilligung
jederzeit
mit
Wirkung
für
die
Zukunft
zu
widerrufen.
Der
Widerruf
der
Einwilligung
kann
telefonisch,
per
E-Mail
oder
an
unsere
Postadresse
formlos
mitgeteilt
werden.
Durch
den
Widerruf
wird
die
Rechtmäßigkeit
der
Datenverarbeitung,
die
aufgrund
der
Einwilligung
bis
zum
Eingang
des
Widerrufs
erfolgt
ist,
nicht
berührt.
Nach
Eingang
des
Widerrufs
wird
die
Datenverarbeitung,
die
ausschließlich
auf Ihrer Einwilligung beruhte, eingestellt.
7.7 Beschwerde
Sie
haben
auch
das
Recht,
sich
über
die
Verarbeitung
Ihrer
personenbezogenen
Daten
durch
uns
bei
einer
Aufsichtsbehörde
für
den
Datenschutz
zu
beschweren. Sie können dies z.B. bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde tun:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail:
poststelle@ldi.nrw.de
8. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Der
für
die
Verarbeitung
Verantwortliche
verarbeitet
und
speichert
personenbezogene
Daten
der
betroffenen
Person
nur
für
den
Zeitraum,
der
zur
Erreichung
des
Speicherungszwecks
erforderlich
ist
oder
sofern
dies
durch
den
Europäischen
Richtlinien-
und
Verordnungsgeber
oder
einen
anderen
Gesetzgeber
in
Gesetzen
oder
Vorschriften,
welchen
der
für
die
Verarbeitung
Verantwortliche
unterliegt,
vorgesehen
wurde.
Das
Kriterium
für
die
Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist.
Entfällt
der
Speicherungszweck
wie
zum
Beispiel
zur
Vertragserfüllung
oder
Vertragsanbahnung
oder
läuft
eine
vom
Europäischen
Richtlinien-
und
Verordnungsgeber
oder
einem
anderen
zuständigen
Gesetzgeber
vorgeschriebene
Speicherfrist
ab,
werden
die
personenbezogenen
Daten
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
9.
Gesetzliche
oder
vertragliche
Vorschriften
zur
Bereitstellung
der
personenbezogenen
Daten;
Erforderlichkeit
für
den
Vertragsabschluss;
Verpflichtung
der
betroffenen
Person,
die
personenbezogenen
Daten
bereitzustellen;
mögliche
Folgen
der
Nichtbereitstellung
Wir
klären
Sie
darüber
auf,
dass
die
Bereitstellung
personenbezogener
Daten
zum
Teil
gesetzlich
vorgeschrieben
ist
(z.B.
Steuervorschriften)
oder
sich
auch
aus
vertraglichen
Regelungen
(z.B.
Angaben
zum
Vertragspartner)
ergeben
kann.
Mitunter
kann
es
zu
einem
Vertragsschluss
erforderlich
sein,
dass
eine
betroffene
Person
uns
personenbezogene
Daten
zur
Verfügung
stellt,
die
in
der
Folge
durch
uns
verarbeitet
werden
müssen.
Die
betroffene
Person
ist
beispielsweise
verpflichtet
uns
personenbezogene
Daten
bereitzustellen,
wenn
unser
Unternehmen
mit
ihr
einen
Vertrag
abschließt.
Eine
Nichtbereitstellung
der
personenbezogenen
Daten
hätte
zur
Folge,
dass
der
Vertrag
mit
dem
Betroffenen
nicht
geschlossen
werden
könnte.
Vor
einer
Bereitstellung
personenbezogener
Daten
durch
den
Betroffenen
muss
sich
der
Betroffene
an
einen
unserer
Mitarbeiter
wenden.
Unser
Mitarbeiter
klärt
den
Betroffenen
einzelfallbezogen
darüber
auf,
ob
die
Bereitstellung
der
personenbezogenen
Daten
gesetzlich
oder
vertraglich
vorgeschrieben
oder
für
den
Vertragsabschluss
erforderlich
ist,
ob
eine
Verpflichtung
besteht,
die
personenbezogenen
Daten
bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.